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Die Individualpsychologische Verkehrstherapie nach German Höcher (IVT-Hö®) Münsterland, Ostwestfalen und Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen zu unterstützen, die Probleme mit dem Führerschein bekommen haben, weil sie:
- mit Alkohol am Steuer eines Fahrzeugs angetroffen wurden,
- unter dem Einfluß von Drogen ein Fahrzeug geführt haben oder
- wegen Verstößen im Straßenverkehr zuviele Punkte angesammelt haben.

 

Zumeist droht eine Entziehung der Fahrerlaubnis (des Führerscheins) bei:
- einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille Blutalhoholkonzentration (BAK) und Fahrfehlern oder einem Unfall,
- einer Trunkenheitsfahrt ohne Auffälligkeiten ab 1,1 Promille BAK,
- einer Fahrt mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille BAK oder
- 18 und mehr Punkten in der „Verkehrssünderkartei” in Flensburg.

 

Eine solche Entziehung wird von einem Verkehrsrichter ausgesprochen. Er „verdonnert“ zu Geldstrafen und der sogenannten Sperrfrist. Bevor diese nicht abgelaufen ist, darf das Straßenverkehrsamt keine neue Fahrerlaubnis ausstellen.

Allerdings wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurückgegeben. Wenn das Straßenverkehrsamt Zweifel hat, ob sich der Kraftfahrer in Zukunft auf der Straße ordentlich benimmt, ordnet es eine Überprüfung der Fahreignung an (auch Medizinisch-Psychologische Untersuchung, MPU oder „Idiotentest“ genannt). Das macht die Behörde immer bei:
- einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille BAK,
- einer zweiten Trunkenheitsfahrt (egal, wie hoch die BAK der einzelnen Fahrten liegen),
- dem Verdacht, regelmäßig Rauschdrogen zu konsumieren oder
- 18 und mehr Punkten.

Die verkehrspsychologischen Maßnahmen der IVT-Hö® Münsterland setzen an den Hintergründen an, die zu Problemen (mit der Fahrerlaubnis oder nach einem Unfall) geführt haben.

So, wie kein Feuer zufällig entsteht, “passiert” auch etwa eine Trunkenheitsfahrt nicht einfach so “aus heiterem Himmel”. Immer lassen sich - oft allerdings erst mit sachkundiger Unterstützung - Entwicklungen entdecken, die verständlich machen, wie es beispielsweise immer wieder zu Trunkenheitsfahrten oder Geschwindigkeitsübertretungen kommen konnte.

Nur, wer eine klare Idee davon hat, wie ein Ereignis überhaupt passieren konnten, obwohl doch so viel getan wird, um es zu verhindern, hat eine Chance, seine Zukunft auch für lange Zeit sicherer zu gestalten.

Die Angebote der Praxis für Verkehrstherapie Münster umfassen folgende Maßnahmen:

In einem kostenlosen Erstgespräch besteht die Möglichkeit, einen ersten individuellen Maßnahmenplan aufzustellen. Der Klient entscheidet danach, ob er die Hilfe der Verkehrspsychologischen Praxis in Anspruch nehmen möchte.
Eine Therapie hilft Kraftfahrern, denen wegen Alkohol, Drogen oder nach mehr als 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wurde und erst nach einer positiven Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wiedererteilt werden kann.
Einzelsitzungen finden dabei zu individuell festgelegten Terminen im Rahmen von 45 Minuten oder 90 Minuten statt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, an wöchentlich stattfindenden Gruppensitzungen teilzunehmen, welche sich zeitlich im Rahmen von 1,5 Stunden bewegen.
In einem 20-stündigen Kompaktseminar können besonders motivierte Klienten der erfolgreichen MPU innerhalb eines Wochenendes ein großes Stück näher kommen.
Besondere Aufbauseminare" nach §36 und §43 gibt es 1) für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger in der Probezeit (Seminar "CAR F") und 2) für alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer im Rahmen des Punktesystems (Seminar "CAR P").
Durch die Verkehrspsychologische Beratung können Kraftfahrer zwei Punkte abbauen, wenn ihr Punktekonto in Flensburg zwischen 14 und 17 Punkten umfasst. Dies gilt ebenso für Kraftfahrer, die eine Fahrerlaubnis auf Probe haben, bereits einen Aufbaukurs besucht haben, und danach wieder aufgefallen sind.


Die sog. §70-Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung werden nach einem "MPU-Gutachten mit Kursempfehlung" durchgeführt. Durch erfolgreiches Absolvieren dieser Kurse erhalten Kraftfahrer die Fahrerlaubnis ohne weitere MPU zurück, sofern sie nicht mehr als zwei Jahre ohne Fahrerfahrung waren. Diese Kurse teilen sich nach Art des Verkehrsvergehen in folgende drei Maßnahmen auf...
Ein IRIS-Kurs verhilft Kraftfahrern, die durch illegale Rauschmittel im Straßenverkehr aufgefallen sind, (nach entsprechender Aufforderung durch ein vorheriges MPU-Gutachten) wieder zur Fahrerlaubnis.
Ein CAR-Kurs wird entsprechend für Kraftfahrer mit Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr angeraten.
Einen sog. PuMa-Kurs ("Punkte-Macher") absolvieren Kraftfahrer, denen aufgrund von 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Die Selbsthilfegruppe "Freunde ohne Alkohol" (FoA) ist für alle geeignet, die ein zufriedenes abstinentes Leben führen wollen und dafür Unterstützung und Begleitung suchen. Diese Gruppe trifft sich wöchentlich in den Örtlichkeiten der Praxis für Verkehrstherapie Münster.

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